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Januar 1934 März 1935 August 1939 1939/40 5. November 1941/ 1942 1942 1942 August/Sept.1944 26. April 1945 28. April 1945 1945 - 1990 1990 - 2005 2005 | |
Wiedereinführung der Militärgerichtsbarkeit am 1. Oktober 1936 das Reichskriegsgericht in Berlin gegründet Wiedereinführung der Wehrpflicht Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) tritt in Kraft, verschärft das Strafmaß und weitet Strafandrohungen aus, Fahnenflucht und das neu eingeführte Delikt "Wehrkraftzersetzung" gelten als politische Verbrechen Bauliche Fertigstellung des Wehrmachtsgefängnisses Anklam, seine Kapazität ist auf ca. 600 Häftlinge berechnet, im Kellergeschoss ist der Todeszellentrakt mit 19 Zellen ausgestattet Die ersten drei Soldaten werden hingerichtet Laut Strafvollstreckungsplan ist das WG Anklam Zielort für Verurteilte aus den Wehrkreisen I, II und XX (Mecklenburg, Pommern, West- und Ostpreußen), den Luftgauen I und XI, dem Ostseebereich der Marine, den Bereichen der Heeresgruppe Nord, des Wehrmachtbefehlshabers Ost-Ostland sowie den besetzten skandinavischen Staaten Das WG Anklam unterhält Wehrmachtsgefangenenabteilungen (Arbeits- Außenkommandos) in Clauen bei Hannover, Bernau, Fallingsbostel (nördlich von Hannover) und Peenemünde Beginn der Aufstellung von Feldstrafgefangenen-Abteilungen (FGA) für die Ostfront. In Anklam werden die FGA 3, 8, 11 und 14 aufgestellt und wahrscheinlich kontinuierlich aufgefüllt. Aus dem WG Anklam kommen mehrere hundert Häftlinge in die Sonderformation Dirlewanger zur Niederschlagung des Warschauer Aufstandes Die letzten beiden Hinrichtungen finden im WG Anklam statt Wachpersonal und die wenigen verbliebenen Häftlinge marschieren in Richtung Westen und werden von der Roten Armee festgenommen Todeszellen werden Erinnerungsstätten, der Rest Getreidelager keine Nutzung die Stiftung Zentrum für Friedensarbeit - Otto Lilienthal - Hansestadt Anklam übernimmt das Gebäude | |